Neuregelung des Waisenrentenanspruchs
Ab dem 1. Juli 2015 können auch die Freiwilligen der internationalen Dienste, die nach dem Einkommensteuerrecht kindergeldberechtigt sind (zum Beispiel „Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)“, „weltwärts“, „JUGEND IN AKTION“), Waisenrenten nach dem SGB VI, SGB VII, und dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Gleichzeitig entfällt in Zukunft generell die Einkommensanrechnung …
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