Ab dem 1. Juli 2015 können auch die Freiwilligen der internationalen Dienste, die nach dem Einkommensteuerrecht kindergeldberechtigt sind (zum Beispiel „Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)“, „weltwärts“, „JUGEND IN AKTION“), Waisenrenten nach dem SGB VI, SGB VII, und dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Gleichzeitig entfällt in Zukunft generell die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV- ÄndG) wurde am 26.02.2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Heißt: Wer für einen Einsatz bei MoG eine Bewilligung für die Fortzahlung des Kindergeldes erhält, kann mit diesem Bescheid auch die Waisenrente in Anspruch nehmen. Weitere Details könnt Ihr der Drucksache 18/3699 des Bundestages entnehmen.