Finanzen
Der Leistungsnachweis ist die Grundlage für die Abrechnung deines Honorars: Da sich die unterrichtete Stundenzahl i.d.R. jeden Monat unterscheidet und z.B. auch Ferienzeiten nicht ‚durchbezalt‘ werden, ist am Ende jeden Monats und für jedes unterrichtete Instrument einzeln ein Leistungsnachweis einz...
Du kannst im Leistungsnachweis trotz Fehlen des/der Schüler*in Unterrichtsstunden abrechnen, wenn
der/die Schüler*in weniger als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt hat
wenn der/die Schüler*in weniger als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt hat und du bis zum Unterrichtstag z.B...
Hier geht‘s nur um die Abrechnung. Bei Fragen zur Organisation von Vertretungsstunden u.ä. schau bitte im Abschnitt „Ausfall und Vertretungen“.
Der Leistungsnachweis gilt grundsätzlich nur für unterrichtete Stunden. Ausgefallene Stunden können wir leider nicht ‚durchbezahlen‘.
Sollten dein...
Wenn du im Rahmen der Projektarbeit Geld für Musiker ohne Grenzen ausgelegt hast, kannst du dir den Betrag mit diesem Formular erstatten lassen. Bitte beachte, dass Anträge rechtzeitig vor Ablauf des Kalenderjahres, spätestens jedoch 6 Monate nach getätigter Ausgabe eingereicht werden müssen.
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Eine Quittung darf nicht zerknickt sein, sie muss offiziell aussehen und Eindruck machen? Falsch. Im Zweifel reicht eine benutzte Serviette. Wichtig ist nur, dass darauf die richtigen Informationen stehen. Worauf es ankommt, erfährst du hier.
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Dass wir bei MoG Rechnungen ausstellen ist eher eine Ausnahme. Nicht weniger wichtig ist, dass auch die eingehenden Rechnungen korrekt ausgestellt wurden. Folgende Checkliste soll dir bei der Überprüfung helfen:
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Das Angebot von Musiker ohne Grenzen soll unbürokratisch, niedrigschwellig und so günstig sein, dass jede/r daran teilnehmen kann. Der Unterricht ist (von Ausnahmefällen abgesehen) trotzdem bewusst nicht kostenlos, denn “was nichts kostet, ist nichts wert”.
Für den Instrumentalunterricht betr...